Begleitete Elternschaften

Eine Behinderung kann die Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern einschränken. In bestimmten Fällen ist dann eine umfassende Begleitung erforderlich, damit das Kind normal und chancenreich aufwachsen kann.

Begleitete Elternschaften in Gastfamilien sind hier eine Alternative zum Leben in einer stationären Mutter-Vater-Kind-Einrichtung oder zur ambulanten Betreuung.

Ziel ist die Entwicklung einer dauerhaften Wohn- und Lebensperspektive. Die Teilhabe am Familienleben bietet verlässliche Tagesstrukturen für ein selbstständiges Leben von Mutter, Vater und Kind.

Voraussetzung für die Anerkennung als Gastfamilie ist die Freude am Umgang mit anderen Menschen und die Bereitschaft zur verbindlichen Zusammenarbeit mit der Familienpflege (BWF).

Auswahl und Vermittlung der Gastfamilien übernimmt die AWO-Familienpflege (BWF). Es gilt, „die Chemie muss stimmen“. Das Familienpflegeteam begleitet das familiäre Zusammenleben im weiteren Verlauf durch Beratung und organisatorische Hilfestellung.

Zwischen Familie, Mitbewohner*in und der AWO-Familienpflege (BWF) wird eine "Vereinbarung zum Betreuten Wohnen in Familien (BWF)" abgeschlossen. Die Gastfamilie erhält entsprechend den Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) ein Betreuungsgeld. Die Kosten für Miete und Verpflegung werden beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragt und anteilig an die Familie ausgeszahlt.

Wenn Sie interessiert am Wohnen in einer Gastfamilie sind oder Gastfamilie werden möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.